Facebook nutzen und Abmahnungen vermeiden

Auf Basis der aktuellen Rechtsprechung kann von einer Rechtssicherheit des Systems nicht gesprochen werden. Nachfolgend einige Versuche, das Abmahnrisiko relativ gering zu halten:

 

1. Die Funktion der Freundschaftsempfehlung sollte nur so angeboten werden, dass die vom Einladenden verschickten E-Mails nur die bloße und konkret erwünschte Produktempfehlung enthält, jedoch keine Werbung zusätzlich eingebaut wird.

2. Vorformulierte Texte sollten vermieden werden. Der Einladende sollte eine eigene Formulierung wählen. Auch gegen die Verwendung eines Links im Rahmen der Nachricht sollte nichts einzuwenden sein.

3. Der Einladende sollte als Absender erscheinen, auf gar keinen Fall die Bezeichnung oder Domain eines Versandhändlers oder gewerblichen Anbieters. Die Identität des empfohlenen Unternehmens sollte jedoch nicht kaschiert werden.

4. Es schadet auf gar keinen Fall, in der Mail nochmals ausdrücklich zu erklären, dass das Unternehmen nicht der Absender der Empfehlung ist.

5. Der Einladende sollte darauf hinweisen und diesen Hinweis als solchen deklarieren, dass die Produktempfehlung als E-Mail erfolgt auf der Basis der Zusicherung, dass Freunde und Bekannte mit dem Empfang von E-Mails einverstanden sind.

6. Anreize für Empfehlungen an den Empfehlenden sind auszuschließen.

7. Es sollte nicht mehr als eine E-Mail-Adresse je Empfehlung möglich sein.

8. Auf automatische Erinnerungen sollte verzichtet werden.