Freunde auf Facebook

Das LG Berlin urteilte im März 2012 über den sogenannten Freundefinder des Webdienstes Facebook. Den Tatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verwirklicht in Form des Versendens unzulässiger Werbemails. Der Dienst wurde mittlerweile geändert.

 

Das LG sah schon in der Zurverfügungstellung eine unlautere Vorgehensweise. Es folgte mithin der Auffassung nicht, dass der Nutzer es selber in der Hand habe, die Freundschaftsempfehlungs-E-Mail zu versenden.

 

Das Thema Facebook wird die deutsche Justiz noch geraume Zeit beschäftigen, in absehbarer Zeit sicherlich auch den BGH.