Das weiß die SCHUFA

Die SCHUFA speichert Daten wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort, ehemalige und aktuelle Anschriften, Bankverbindungen, Kredite, Kreditkarten, Bürgschaften, Leasingverträge, Ratenzahlungsverträge, Mobilfunkverträge und Versandhandelskonten.

Darüber hinaus werden Zahlungsausfälle bei angemahnten Forderungen, Kontokündigungen, Kreditkündigungen und Kreditkartenkündigungen sowie Laufzeiten von Krediten erfasst.

Vollstreckungsmaßnahmen werden gespeichert.

Angaben über Einkommen, Vermögen, Beruf, Nationalität und Familien- oder Beziehungsstand sind in den Daten nicht enthalten, es wird auch nicht recherchiert.


Banken melden Girokonten und Ratenkredite mit Höhe und Laufzeit, Dispositionsüberziehungen sowie Kreditkarten. Ausgeglichene Kontostände melden die Kreditinstitute entgegen nicht.


Die Löschung erfolgt nach 12 Monaten bezüglich Verbraucheranfragen. Kredite werden nach 3 Kalenderjahren nach Tilgung gelöscht. Bürgschaften werden sofort gelöscht wenn die unter Bezug genommene Forderung gelöscht ist. Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung werden ebenfalls nach 3 Jahren gelöscht nach Ausgleich der Forderung.


Ein Negativeintrag darf jedoch nicht unvermittelt erfolgen. Einem Verbraucher muss eine zweite Mahnung mit dem Hinweis des drohenden Schufa-Eintrags zugestellt werden. Zwischen der ersten Mahnung und dieser zweiten Mahnung müssen mindestens 4 Wochen liegen. Erfolgt verbraucherseits kein Widerspruch, kommt es zum Negativeintrag.


Einmal pro Jahr besteht der Anspruch einer kostenlosen Auskunft über die eigenen Schufa-Einträge. Dies funktioniert beispielsweise im Internet auf „meineSCHUFA.de". Über den Begriff „Service" und dem Link „Formulare und Broschüren" folgend erscheint in der Download-Liste sodann beim Bestellformular Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz. Dort die betreffende Flagge annavigieren und klicken. Das Formular ausdrucken und nicht vergessen, bei der Bestellung Datenübersicht und aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte ein Häkchen/Kreuz zu positionieren.

Vorsicht: Wird das Kreuz beim Begriff Bestellung Bonitätsauskunft positioniert, wird eine kostenpflichtige Auskunft bestellt mit einer Belastung von 18,50 €.


Das ausgedruckte Formular ist sodann mit einer Kopie des Personalausweises versehen auf den Postweg an die SCHUFA zu versenden. 4 Wochen später erfolgt in etwa die Auskunft.


Diese beinhaltet auf der ersten Seite Stammdaten und Hinweise, auf der zweiten Seite die Wahrscheinlichkeitswerte. Dort ist unter anderem vermerkt, wer in dem zurückliegenden Zeitraum konkret nach Ihrer Kreditwürdigkeit gefragt hat.


Des Weiteren sind dort Scorewerte und Raitingstufen nach einzelnen Branchen aufgelistet. Jeder Score liefert eine Einschätzung hinsichtlich der Erfüllungswahrscheinlichkeit, der bisherigen Zahlungsstörungen, Kreditaktivität, Kreditnutzung sowie allgemeine Anschriftendaten.

Der Begriff der Wahrscheinlichkeitswerte resistiert aus dem Umstand, dass anhand der Daten ermittelt wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, dass Verbindlichkeiten auch tatsächlich erfüllt werden.


Im weiteren Verlauf der Auskunft ist die Definition erläutert mit der Folge, dass Werte unter 50 % als Risiko bezeichnet werden kann. Allerdings schwindet bereits bei einem Branchenwert unter 90 % die Chance, Neuverträge abzuschließen. Werte über 90 % sind insoweit vergleichsweise unriskant.