Aktuelle Abmahnwelle U + C Rechtsanwälte

Die neue und aktuelle Abmahnwelle nimmt nicht wie bei den bisherigen Tatbeständen Bezug auf Tauschbörsen, sondern auf Streaming. Die Rechtsprechung wird nunmehr die Aufgabe haben, die Nutzung von Streamingangeboten unter Urheberrechtskriterien zu subsumieren.