Tippfehler-Domains

Der BGH hat zugunsten des Domainnamens „wetteronline.de“ entschieden, dass der Inhaber des Domainnamens wetteronlin.de durch diese sogenannte Tippfehler-Domain eine unlautere Behinderung im Wettbewerb ausübt im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG.

 

Eine Namensrechtsverletzung hingegen lehnte der BGH gegenüber der Vorinstanz ab.

 

Begründet wird die Wettbewerbsverletzung u. a. damit, dass ein Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht unmittelbar und deutlich auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der wetteronline.de befindet.