Das OLG Köln urteilte am 23.03.2012, dass Eltern eines 13-jährigen Kindes ihrer Aufsichtspflicht nicht genügen, wenn die Eltern während mehrerer Monate nicht entdeckten, dass das Kind Filesharingprogramme heruntergeladen hatte
Das OLG Köln urteilte am 23.03.2012, dass Eltern eines 13-jährigen Kindes ihrer Aufsichtspflicht nicht genügen, wenn die Eltern während mehrerer Monate nicht entdeckten, dass das Kind Filesharingprogramme heruntergeladen hatte
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