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Urheberrechtsverletzung durch fehlende Urheberbenennung

Regelt eine Nutzungsbestimmung eine Internetpräsenz für Fotografien, dass bei Verwendung eines Bildes ein Urheber u. a. auch auf der Bilddatei genannt werden muss, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn der Nutzer diesem Erfordernis nicht nachkommt. Dem Fotografen steht in einem derartigen Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dabei genügt es nicht, wenn der Urheber im Rahmen eines anhängenden Artikels genannt ist.