Im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie zum 13.06.2014 droht in
der Folgezeit eine neue Abmahnwelle. Das Widerrufsrecht und seine Tücken hat
eine unrühmliche Tradition. eBay hat in diesem Zusammenhang bereits Ende April
2014 konkrete Informationen veröffentlicht. Die Gestaltungsmöglichkeiten
beinhalten den Wegfall von Einstellungsmöglichkeiten im Rahmen der Darstellung
der Widerrufsbelehrung zum Ende der Artikelbeschreibung. Eine Rückgabebelehrung
ist beispielsweise nicht mehr erforderlich.
Die Widerrufsbelehrung per 13.06.2014 sieht eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor.
eBay schlägt vor, den Widerrufszeitraum auf einen Monat zu verlängern, soweit
eBay-Verkäufer mit Top Bewertungen betroffen sind.
Darüber hinaus entfällt die 40 €-Klausel der bisherigen Widerrufsbelehrung. Es gibt
zukünftig die Möglichkeit, dass Käufer oder Verkäufer die Kosten der Rücksendung
tragen.