Datenschutzrechtlich bestehen im Wesentlichen zwei Anforderungen für unternehmerische Webpräsenzen.
1. Der Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass auf der Webseite keine unzulässigen Datenverarbeitungen stattfinden.
2. Der Verantwortliche muss die Besucher über die stattfindende Datenverarbeitung informieren.
In der Praxis besteht das Problem, dass die Verantwortlichen selbst technische Details der eigenen Homepage nicht oder nur teilweise kennen. Erstellung und Betrieb werden meist externen
Dienstleistern übertragen. Der Datenschutz zwingt nun dazu, nachzuforschen. Dies kann durch Beauftragung eines Spezialisten geschehen, eigene Kontrollen schaden jedoch nicht. Datenschutzrelevante
Fragen:
a) Überträgt die Homepage Besucherdaten an Dritte, ggf. an wen und warum?
b) Werden Cookies gesetzt, ggf. durch wen und für welche Zwecke?
c) Ist die Übertragung der Webpräsenz gesichert, erfolgt eine Datenübertragung im HTTPS-Protokoll?
d) Ist die Erhebung personenbezogener Daten in Kontaktformularen auf das notwendige Maß beschränkt?